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06.11.2012

Bundesnetzplanung mit halbherziger Bürgerbeteiligung

Über die Webseite der Bundesnetzagentur konnten vom 6.9.2012 bis 2.11.2012 in ein Gästebuch "Stellungnahmen" zur Netzentwicklungsplanung gepostet werden. Jetzt folge die Auswertung der rund 2.700 Gästebucheinträge und die Verabschiedung möglichst noch im Dezember.
Dieses Verfahren als "Bürgerbeteiligung" zu feiern, ist absurd, denn die ganze Machart war darauf angelegt, Bürgerbeteiligung zu verhindern: Wer die Webseite besuchte und auf "Mitreden" klickte, landete in einem Irrgarten von Links zu Vorträgen und Unterlagen, zu denen wiederum jegliche Kommentierung abgeschnitten war. Das Gästebuch für eigenes "Mitreden" überhaupt zu finden, war eine Zufallsangelegenheit, als sollten nur Leute "mitreden", die außerhalb des Berufslebens stehen und Muße für solche Versteckspielchen haben.
Das ist keine Bürgerbeteiligung. Das ist eine Farce.
Grundfalsch an der Netzentwicklungsplanung ist u.a. schon die Dimensionierung aufgrund gezielter Nichteinbeziehung von Entwicklungspotentialen aus dezentralen Kleinkraftwerken. So heißt es im "Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Strom 2013" wörtlich: "Insbesondere konnten nun in großer Anzahl dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit geringer Leistung erfasst werden."
Dass die Leistung solcher Anlagen "gering" bleibt, müsste nicht sein, sondern ist dem KWK-Gesetz geschuldet, wonach die Stromproduktion in Gebäuden weiterhin nur im Rahmen ihres Wärmebedarfs stattfinden darf, während E.ON, RWE, Vattenfall & Co. weiterhin Anlagen errichten/betreiben, die ihre Abwärme durch die Schornsteine jagen dürfen. Auf diese Weise wird Dezentralität, Wettbewerb, Energieeffizienz, Flexibilität verhindert und den Großkesselbetreibern nebst Netzmonopolisten die Privilegierung gesichert. Weniger Dezentralität ist gleichbedeutend mit Größerdimensionierung der "Stromautobahnen", also eine Weichenstellung in Richtung hoher Netzgebühren, die sodann dem Verbraucher als "Energiewendekosten" aufgehalst werden.

Markus Rabanus >> Diskussion

15.10.2012

Bundesnetzagentur: EEG-Umlage 5,277 ct/kWh ab 2013

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur Bonn, 15. Oktober 2012

EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 5,277 ct/kWh

Homann: "Steigende Differenz zwischen Vergütungszahlungen und Einnahmen führt zur Erhöhung" Im kommenden Jahr beträgt die Umlage für die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Stromeinspeisung 5,277 ct/kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) heute bekannt gegeben. Derzeit liegt die sog. EEG-Umlage bei 3,592 ct/kWh. "Die EEG-Umlage wird für das kommende Jahr deutlich ansteigen, nachdem sie für das laufende Jahr gegenüber 2011 nahezu unverändert geblieben war", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die steigende Differenz der prognostizierten Werte für 2013 aus den durch die ÜNB zu leistenden EEG-Vergütungszahlungen und den Einnahmen aus der börslichen Vermarktung ist eine wesentliche Ursache für den Anstieg. Auch im kommenden Jahr werden erhebliche Neuanschlüsse von nach dem EEG geförderten Anlagen erwartet." "Darüber hinaus muss das unerwartet hohe Defizit auf dem EEG-Konto von aktuell rund 2,6 Mrd. Euro ausgeglichen werden. Das Defizit ist hauptsächlich auf den Rückgang des Börsenpreises sowie den in diesem Maße nicht vorhergesehenen Zubau an PV-Anlagen und daraus resultierend höheren Vergütungszahlungen zurückzuführen", erläuterte Homann. Insgesamt prognostizieren die ÜNB für das Jahr 2013 EEG-Einspeisevergütungen in Höhe von ca. 18,5 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von ca. 2,6 Mrd. Euro gegenüber. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen. Die EEG-Umlage enthält zudem eine Liquiditätsreserve, um die Schwankungen der fluktuierenden Energieträger Wind und Solar, die mit einem Anteil von ca. 57 Prozent den wesentlichsten Teil der EEG-Umlage 2013 beeinflussen, aufzufangen. Diese Reserve beträgt für das kommende Jahr zehn Prozent des erwarteten Differenzbetrags (2012: drei Prozent). "Das von den ÜNB geführte Umlagekonto weist mitunter große Defizite auf, wie das auch aktuell der Fall ist. Durch die deutliche Erhöhung der Liquiditätsreserve werden die Unsicherheiten für die ÜNB jedoch auf ein tragbares Maß reduziert. Sollte die Liquiditätsreserve nicht in Anspruch genommen werden, wirkt sie mindernd auf einen möglichen Anstieg der EEG-Umlage im Folgejahr und kommt dadurch den Verbrauchern zugute", betonte Homann. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur kontrolliert deren ordnungsgemäße Ermittlung.