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22.03.2013

Strompreisbremse ist Wahlkampfschwindel

Mit dem Schlagwort "Strompreisbremse" spielen sich die Minister Peter Altmaier (CDU) und Philipp Rösler Verbraucherschützer auf,  indem sie die ohnehin dürftigen Gewinne aus erneuerbaren Energien beschneiden wollen, während sie die Atomkonzerne UNGEBREMST Gewinne machen lassen. Allein RWE durfte trotz "Rückstellungen" 9,3 Mrd. EURO Gewinn einstreichen und E.ON 4,3 Mrd. € anstatt mehr für die Energiewende leisten zu müssen, die uns auf Dauer die Energiepreise senken würde, denn Erdöl und Erdgas werden allemal teurer.

Seit der EURO-Einführung 2002 stiegen die Strompreise für die Privathaushalte um 66 Prozent, also weit über die allgemeine Inflation hinaus, während die Strompreise für die Industrie inflationsbereinigt nahezu konstant blieben, weil sie durch das Tarifsystem schon immer von den Privathaushalten subventioniert wurden.

Hätten die beiden Minister tatsächlich ein Herz für Einkommensschwache, dann müssten sie für deren steuerliche Entlastung sorgen und die Gewinne der Atomkonzerne limitieren.

Wie die "Strompreisbremse" bislang auf dem Tisch liegt, ist sie allenfalls eine "Energiewende-Bremse".

06.11.2012

Bundesnetzplanung mit halbherziger Bürgerbeteiligung

Über die Webseite der Bundesnetzagentur konnten vom 6.9.2012 bis 2.11.2012 in ein Gästebuch "Stellungnahmen" zur Netzentwicklungsplanung gepostet werden. Jetzt folge die Auswertung der rund 2.700 Gästebucheinträge und die Verabschiedung möglichst noch im Dezember.
Dieses Verfahren als "Bürgerbeteiligung" zu feiern, ist absurd, denn die ganze Machart war darauf angelegt, Bürgerbeteiligung zu verhindern: Wer die Webseite besuchte und auf "Mitreden" klickte, landete in einem Irrgarten von Links zu Vorträgen und Unterlagen, zu denen wiederum jegliche Kommentierung abgeschnitten war. Das Gästebuch für eigenes "Mitreden" überhaupt zu finden, war eine Zufallsangelegenheit, als sollten nur Leute "mitreden", die außerhalb des Berufslebens stehen und Muße für solche Versteckspielchen haben.
Das ist keine Bürgerbeteiligung. Das ist eine Farce.
Grundfalsch an der Netzentwicklungsplanung ist u.a. schon die Dimensionierung aufgrund gezielter Nichteinbeziehung von Entwicklungspotentialen aus dezentralen Kleinkraftwerken. So heißt es im "Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Strom 2013" wörtlich: "Insbesondere konnten nun in großer Anzahl dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit geringer Leistung erfasst werden."
Dass die Leistung solcher Anlagen "gering" bleibt, müsste nicht sein, sondern ist dem KWK-Gesetz geschuldet, wonach die Stromproduktion in Gebäuden weiterhin nur im Rahmen ihres Wärmebedarfs stattfinden darf, während E.ON, RWE, Vattenfall & Co. weiterhin Anlagen errichten/betreiben, die ihre Abwärme durch die Schornsteine jagen dürfen. Auf diese Weise wird Dezentralität, Wettbewerb, Energieeffizienz, Flexibilität verhindert und den Großkesselbetreibern nebst Netzmonopolisten die Privilegierung gesichert. Weniger Dezentralität ist gleichbedeutend mit Größerdimensionierung der "Stromautobahnen", also eine Weichenstellung in Richtung hoher Netzgebühren, die sodann dem Verbraucher als "Energiewendekosten" aufgehalst werden.

Markus Rabanus >> Diskussion

30.08.2012

Rösler beschenkt Netzbetreiber zulasten der Verbraucher

Für den Fall, dass die Netzbetreiber Offshore-Windparks nicht rechtzeitig anschließen, sollen die Verbraucher bis zu 100 Mio.€ "Schadensersatz" leisten. FDP-Chef Rösler behauptet, dass diese Haftungsregelung die Rechtzeitigkeit gewährleisten solle. Vollständiger Unsinn, denn wenn er die Haftung von den Netzbetreibern auf die Verbraucher verlagert, können sich die Netzbetreiber weit mehr Verzögerungen leisten.

Markus Rabanus >> Diskussion

21.06.2012

Energiewende für Verbraucher gestalten

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) legt Fünf-Punkte-Plan vor, wie die Politik die Bürger mitnehmen kann
Pressemitteilung von www.vzbv.de/9754.htm

Effizient, gerecht und transparent muss die Energiewende sein, damit noch mehr Verbraucher sie akzeptieren. Ein Fünf-Punkte-Plan des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) listet auf, was zu tun ist: Unter anderem dürfen Verbraucher, die selbst Energie erzeugen, nicht durch bürokratische Hürden ausgebremst werden. Ferner muss die Hängepartie um die energetische Gebäudesanierung ein Ende haben. Zudem muss die Regierung ihre Zusage einhalten, die EEG-Umlage bei 3,5 Cent zu deckeln. Zusätzliche Kosten sind aus dem Bundeshaushalt zu bestreiten. Außerdem muss Schwarz-Gelb die Einführung von Stromspartarifen prüfen und einkommensschwache Haushalte vor finanzieller Überforderung schützen. „Die Politik muss dafür sorgen, dass der Nutzen der Energiewende bei den Verbrauchern ankommt“, erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Die Energiewende erzeugt Begehrlichkeiten in allen Branchen. Dies birgt die Gefahr, dass nicht die effizientesten Lösungen umgesetzt und Belastungen einseitig verteilt werden. Die Folge: Steigende Energiekosten für die Verbraucher, was einkommensschwache Haushalte besonders belastet. Es entsteht so ein Effizienz- und Gerechtigkeitsdefizit, das die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung gefährden kann. Um dies zu verhindern, fordert der vzbv, in den kommenden Monaten folgende Maßnahmen auf den Weg zu bringen:

1. Verbraucher mitnehmen: Die Energiewende muss in den Städten und Kommunen gelebt werden: durch Partizipation und Diskussion. Verbraucher müssen profitieren können, ohne sich mit unnötigen bürokratischen Hürden herumzuschlagen.

2. Die Energiewende kosteneffizient gestalten: Bei der Wahl von Maßnahmen und Technik sind Alternativen stärker zu prüfen. Nur ein Beispiel: Weniger Offshore und mehr Windkraft im Süden bedeutet eine geringere EEG-Umlage, weniger Transportbedarf und damit weniger Netzausbau.

3. Anreize für Energieeffizienz im Gebäudebereich setzen: Die geplanten Steuererleichterungen für energetische Sanierungsmaßnahmen sind schnellstmöglich umzusetzen. Am kommenden Mittwoch tagt hierzu erneut der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

4. Kosten sozial gerecht verteilen: Die Bundesregierung muss ihre Zusage einhalten, die Umlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) bei 3,5 Cent/KWh zu deckeln. Zusätzliche Kosten sind aus dem Bundeshaushalt zu bestreiten. Denn über Steuermittel kommen die Bürger entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für die Kosten auf. Zudem muss die Bundesregierung die Einführung progressiver Stromspartarife prüfen, um Anreize für mehr Energieeffizienz zu setzen. Der Hartz IV-Satz muss darüber hinaus dynamisch an die Strompreisentwicklung angepasst werden.

5. Transparenz über Preissteigerungen schaffen: Die Verbraucher müssen ehrlich über die Gründe von Preissteigerungen informiert werden. Dabei darf die Energiewende nicht als Standardbegründung herhalten.

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